Praxis für Logopädie Ute Keck

Verordnungsweg

Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung. Sie sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Heil- und Hilfsmittel aufgeführt. Um eine logopädische Behandlung durchführen zu können, brauche ich eine Verordnung von Ihrem Arzt:

Sprachtherapie, Atemtherapie in Augsburg bei der Logopädin Ute Keck.
  • Hausarzt
  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Phoniater
  • Kinderarzt
  • Kieferorthopäde/ Zahnarzt
  • Pädaudiologe
  • Neurologe
  • Internist

Nach Ausstellung einer Verordnung für logopädische Behandlungen durch den behandelnden Arzt übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie.

Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen bei Erwachsenen eine Zuzahlung von 10% zuzüglich 10,- Euro Rezeptgebühr , falls keine Gebührenbefreiung vorliegt.

Zwischen dem Tag der Ausstellung der Verordnung (Rezept) und dem Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage vergangen sein. Ich empfehle Ihnen daher, frühzeitig einen Termin mit mir zu vereinbaren.

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